RECHTSanwalt DIrk LÖBER
FOTOS
PORTRAIT
Rechtsanwalt Löber wurde 1960 in
Lüdenscheid geboren.
Er ist in zweiter Ehe verheiratet und ein glücklicher
Patchworkfamilienvater. Nach seiner Studienzeit, die er in
Münster
verbrachte, zog es ihn wieder zurück in seine Heimatstadt, wo
er
zunächst als Rechtsreferendar tätig war. Dort ist er
seit
1995 als Rechtsanwalt zugelassen und ununterbrochen
selbständig
tätig. Im Jahre 2003 gründet er gemeinsam mit
Rechtsanwalt
Sonneborn die Sozietät Löber & Sonneborn mit
dem Ziel,
den Kreis seiner Stammmandantschaft noch weiter auszubauen.
Seit mehr als 15 Jahren bearbeitet Rechtsanwalt Löber schwerpunktmäßig unterschiedlichste Mandate aus dem Bereich des Strafrechts. Als Strafverteidiger hat er die Erfahrung gemacht, dass auch "Normalbürger" schnell in das Fadenkreuz der Strafermittlungsbehörden geraten können. Manchmal führt bereits eine kleinere Unachtsamkeit oder ein Missverständnis zu einem unerwarteten Kontakt mit der Staatsanwaltschaft. In einer solchen Situation gilt es Ruhe zu bewahren und auf Ermittlungsmaßnahmen wie Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vernehmung richtig zu reagieren. Aufgrund seiner umfangreichen Berufserfahrung weiß Rechtsanwalt Löber genau, was zu tun ist, egal ob es um leichtere Vergehen oder um schwere Straftaten wie Raub oder Totschlag geht. Seine speziellen Kenntnisse in allen Bereichen des Strafrechts vertiefte er 2009 durch den erfolgreichen Besuch eines Fachanwaltslehrganges. Nachdem er seine besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts nachweisen konnte, wurde ihm am 17.06.2010 die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen zu dürfen. Rechtsanwalt Löber setzt sich fachkundig und mit großem Engagement dafür ein, dass die Rechte seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens gewahrt werden und eine Verurteilung nur dann erfolgt, wenn die zur Last gelegte Tat ohne jeden Zweifel nachgewiesen werden kann.
Oftmals verteidigt Rechtsanwalt Löber Mandanten, denen eine im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat angelastet wird. Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist daher das Verkehrsrecht. Auf diesem Gebiet ist er nicht nur als Strafverteidiger tätig, sondern befasst sich gleichsam mit der zivilrechtlichen Regulierung von Verkehrsunfällen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung. Dabei bemüht er sich stets um eine ebenso rasche wie unbürokratische Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Aber auch als Familienrechtler genießt Rechtsanwalt Löber einen ausgezeichneten Ruf. Vor allem in Scheidungssachen erweist er sich als ein besonders einfühlsamer Zuhörer, der sich immer darum bemüht, auch den Menschen hinter dem Rechtsproblem zu sehen. Mit der gleichen Einstellung bearbeitet er auch Fälle des Sozialrechts, vor allem Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten.
Rechtsanwalt Löber steht seiner Mandantschaft auch außerhalb der oben genannten Rechtsgebiete einsatzbereit zur Seite. Die Spannbreite seiner Tätigkeit umfasst beispielsweise auch das Medizinrecht einschließlich des Arzthaftungsrechts, nachbarrechtliche Fälle sowie das allgemeine Schadensrecht. So ist er unter anderem Opfern von Unfällen - auch außerhalb des Straßenverkehrs - dabei behilflich, gegen den Schädiger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen, damit die erlittenen Nachteile wenigstens finanziell kompensiert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Löber auch außerhalb des Märkischen Kreises tätig. Er vertritt seine Mandanten überall in Nordrhein-Westfalen.
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Seit mehr als 15 Jahren bearbeitet Rechtsanwalt Löber schwerpunktmäßig unterschiedlichste Mandate aus dem Bereich des Strafrechts. Als Strafverteidiger hat er die Erfahrung gemacht, dass auch "Normalbürger" schnell in das Fadenkreuz der Strafermittlungsbehörden geraten können. Manchmal führt bereits eine kleinere Unachtsamkeit oder ein Missverständnis zu einem unerwarteten Kontakt mit der Staatsanwaltschaft. In einer solchen Situation gilt es Ruhe zu bewahren und auf Ermittlungsmaßnahmen wie Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vernehmung richtig zu reagieren. Aufgrund seiner umfangreichen Berufserfahrung weiß Rechtsanwalt Löber genau, was zu tun ist, egal ob es um leichtere Vergehen oder um schwere Straftaten wie Raub oder Totschlag geht. Seine speziellen Kenntnisse in allen Bereichen des Strafrechts vertiefte er 2009 durch den erfolgreichen Besuch eines Fachanwaltslehrganges. Nachdem er seine besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts nachweisen konnte, wurde ihm am 17.06.2010 die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen zu dürfen. Rechtsanwalt Löber setzt sich fachkundig und mit großem Engagement dafür ein, dass die Rechte seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens gewahrt werden und eine Verurteilung nur dann erfolgt, wenn die zur Last gelegte Tat ohne jeden Zweifel nachgewiesen werden kann.
Oftmals verteidigt Rechtsanwalt Löber Mandanten, denen eine im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat angelastet wird. Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist daher das Verkehrsrecht. Auf diesem Gebiet ist er nicht nur als Strafverteidiger tätig, sondern befasst sich gleichsam mit der zivilrechtlichen Regulierung von Verkehrsunfällen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung. Dabei bemüht er sich stets um eine ebenso rasche wie unbürokratische Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Aber auch als Familienrechtler genießt Rechtsanwalt Löber einen ausgezeichneten Ruf. Vor allem in Scheidungssachen erweist er sich als ein besonders einfühlsamer Zuhörer, der sich immer darum bemüht, auch den Menschen hinter dem Rechtsproblem zu sehen. Mit der gleichen Einstellung bearbeitet er auch Fälle des Sozialrechts, vor allem Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten.
Rechtsanwalt Löber steht seiner Mandantschaft auch außerhalb der oben genannten Rechtsgebiete einsatzbereit zur Seite. Die Spannbreite seiner Tätigkeit umfasst beispielsweise auch das Medizinrecht einschließlich des Arzthaftungsrechts, nachbarrechtliche Fälle sowie das allgemeine Schadensrecht. So ist er unter anderem Opfern von Unfällen - auch außerhalb des Straßenverkehrs - dabei behilflich, gegen den Schädiger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen, damit die erlittenen Nachteile wenigstens finanziell kompensiert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Löber auch außerhalb des Märkischen Kreises tätig. Er vertritt seine Mandanten überall in Nordrhein-Westfalen.
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FACHANWALTSTITEL
Fachanwalt für Strafrecht
Affekt, Anfangsverdacht, Angeklagter, Akte, Akteneinsicht, Angeschuldigter, Anklage, Anklageschrift, Anstiftung, Befangenheit, Beihilfe, Beschuldigter, Beleidigung, Betrug, Betäubungsmittelstrafrecht, Bewährung, Bewährungshelfer, Bewährungshilfe, Bewährungszeit, Blutalkohol, Blutentnahme, Blutprobe, Bundeszentralregister, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Cannabis, Diebstahl, Dorgen, Drogenscreening, Durchsuchung, Durchsuchungsbefehl, Durchungsbeschluss, Einbruch, Einbruchsdiebstahl, Entziehung der Fahrerlaubnis, ERmittlungsverfahren, Erpressung, Exstasy, Fahndung, Fahrlässigkeit, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, falsche uneidliche Aussage, falsche Verdächtigung, Festnahme, Freiheitsstrafe, Führerschein, Führungsaufsicht, Geldfälschung, Geldstrafe, Gesamtstrafe, Haaranalyse, Haft, Haftbefehl, Haftbeschwerde, Haftrichter, Haftsache, Hausfriedensbruch, Hehlerei, Heranwachsender, Heroin, gewerbsmäßiger Diebstahl, Hauptverhandlung, Irrtum, Jugendrichter, Jugendstrafrecht, Justizvollzugsanstalt, Kindesmissbrauch, Kokain, Körperverletzung, kriminelle Energie, Ladung, Maßregelverzug, Meineid, Methadon, Mittäter, Mittäterschaft, Mord, Nebentäter, Nötigung, Notwehr, Notstand, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Pflichtverteidiger, Pflichtverteidigung, Polizei, Raub, räuberischer Diebstahl, räuberische Erpressung, Revision, Richter, Rücktritt vom Versuch, Sachbeschädigung, Schadenswiedergutmachung, Schuldfähigkeit, Schöffe, schwerer Raub, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Sicherungsverwahrung, Strafantrag, Strafaussetzung, Strafbefehl, Strafrecht, Strafrichter, Straftat, Straftaten gegen die Umwelt, Straftäter, Strafprozess, Strafvereitelung, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafvollstreckung, Strafvollzug, Straßenverkehr, Tagessätze, Tateinheit, Täter, Täterschaft, Täter-Opfer-Ausgleich, Tatmehrheit, Tatverdacht, Tatvorwurf, Totschlag, Trunkenheit im Verkehr, Trunkenheitsfahrt, üble Nachrede, Unfall, Unfallflucht, unerlaubtes Untfernen vom Unfallort, Unterlassungsdelikt, Unterschlagung, Untreue, Urkunde, Urkundenfälschung, Urteil, Urteilsverkündung, Verdacht, Vereidigung, Vergewaltigung, Vernehmung, Versuch, Verteidiger, Vorsatz, Vorsatztat, Vorstrafe, Vortäuschen einer Straftat, Wahlmandat, Wahlverteidiger, Waffengesetz, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Wiedergutmachung, Zeuge, Zeugenvernehmung, Zeugnisverweigerungsrecht, Zwangseinweisung, Zwischenverfahren.
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MITGLIEDSCHAFTEN
Deutscher Anwaltsverein
Anwalts- und Notarverein des Landgerichtsbezirk Hagen
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
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PUBLIKATIONEN
Shaken Baby Syndrom (SBS) - bundesweite Hilfe für strafverfolgte Eltern! (2,15 MB)
Die Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren (65 kB)
Wichtige Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall (74 kB)
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