RECHTSGEBIETE

ERBRECHT

Ihr gutes Recht in Lüdenscheid: Erbrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Torsten Sonneborn

Für Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer ist der Tod des Erblassers oder der Erblasserin oftmals eine sehr belastende Situation. Zunächst einmal muss die Trauer überwunden werden. Die Zeit, um den Verlust in Ruhe zu verarbeiten, ist relativ knapp bemessen, da oft schon wenige Wochen nach der Beisetzung wichtige erbrechtliche Entscheidungen zu treffen sind. Betroffene sollten aus diesem Grund möglichst frühzeitig qualifizierten Rechtsrat einholen. Rechtsanwalt Sonneborn befasst sich seit mehr als zehn Jahren schwerpunktmäßig mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in Erbsachen. Im Mittelpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit stehen dabei die Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr der wichtigsten erbrechtlichen Ansprüche, also des eigentlichen Erbanspruchs, des Pflichtteilsanspruchs (einschließlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs) und des Anspruchs auf Erfüllung eines Vermächtnisses. Primäres Ziel einer guten Beratung sollte immer die Vermeidung eines überflüssigen Rechtsstreits sein. Daher setzt sich Rechtsanwalt Sonneborn gerade in Erbstreitigkeiten regelmäßig zunächst dafür ein, die Interessen seiner Mandanten außergerichtlich durchzusetzen. Dies geschieht auch in dem Wissen, dass kaum ein anderes Gerichtsverfahren von den Beteiligten so bedrückend empfunden wird wie ein Erbschaftsprozess. Insbesondere jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen können dazu führen, dass eine der Parteien zu früh resigniert und trotz bestehender Erfolgsaussichten das Verfahrensziel nicht mehr weiterverfolgt. Lässt sich im Einzelfall trotz aller Bemühungen eine außergerichtliche Einigung nicht erzielen, ist ein Kräftemessen vor Gericht leider unvermeidlich. In dieser Situation kämpft Rechtsanwalt Sonneborn mit viel Geschick und der nötigen Beharrlichkeit für Ihre Interessen. Gerade in erbittert geführten Erbrechtstreitigkeiten erweist er sich dabei als zuverlässiger Partner. Im besonderen Maße gilt dies für Pflichtteilsprozesse, bei denen oftmals die richtige Taktik über Sieg oder Niederlage entscheidet. Auf diesem Gebiet verfügt Rechtsanwalt Sonneborn über das notwendige Wissen und die erforderliche Erfahrung, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten - egal ob Sie infolge einer Enterbung selbst Ansprüche geltend machen oder als Erbe die Ansprüche pflichtteilsberechtigter Personen so weit wie möglich abwehren möchten. Selbstverständlich werden dabei auch die erbschaftssteuerrechtlichen Aspekte des Falles hinreichend berücksichtigt. Auch vor einem Erbfall kann Ihnen Rechtsanwalt Sonneborn wertvolle Hilfestellungen anbieten, sei es im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentes oder einer Vorsorgevollmacht. Falls Sie selbst entscheiden möchten, wie Sie im Falle einer lebensbedrohlichen Krankheit ärztlich behandelt werden, kann Sie Rechtsanwalt Sonneborn ferner dabei unterstützen, eine sinnvolle und rechtswirksame Patientenverfügung zu fertigen. Dabei legt er besonderen Wert darauf, solche Verfügung nicht unter Verwendung von unpersönlichen Formularen nach dem "Schema F" zu entwerfen, sondern auf die individuellen Bedürfnisse seiner Mandanten einzugehen. Mit dieser Einstellung verfasst er für Sie im Bedarfsfall auch gerne maßgeschneiderte Betreuungsverfügungen. Die für Sie sicherlich nicht unwichtige Kostenfrage beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Sonneborn gerne auf telefonische Anfrage.


Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen des Erbrechts für Sie tätig:

Abfindung (gegen Erbverzicht), Abkömmlinge, Anfechtung, Alleinerbe, amtliche Verwahrung, Anfall der Erbschaft, Annahme der Erschaft, Anwachsung, Aufgebotsverfahren, Auflage, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Ausgleichungspflicht, Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten, Auslegung, Ausschlagung der Erbschaft, Ausschlagung des Vermächtnisses, Ausschluss von der Erbfolge, Ehegatte, Beerdigungskosten, Behindertentestament, Dürftigkeitseinrede, Ehegattenerbrecht, Ehegattentestament, eigenhändiges Testament, Enterbung, Erbanteil, Erbe, Erbeinsetzung, Erbfall, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbrecht, Erbunwürdigkeit, Erbschaftsrechts, Erbschaftssteuer, Erbschein, Erbscheinerteilungsverfahren, Erbstreitigkeit, Erbvertrag, Erbverzicht, Ersatzerbe, Familienrecht, gemeinschaftliches Testament, Gesamtrechtsnachfolge, gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge, Grabpflege, Güterstand, Lebenspartnerschaft, Lebensversicherung, Lüdenscheid, Miterbe, Miterbengemeinschaft, Motivirrtum, Nacherbschaft, Nachlasskosten, Nachlasspflege, Nachlassschulden, Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassverwalter, Nachlassverwaltung, Nießbrauch, Nottestament, Pflichtteil, Pflichtteilsentziehung, Pflichtteilsergänzung, Pflichtteilsunwürdigkeit, Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsverzicht, Scheidung, Testament, Testamentsanfechtung, Testamentseröffnung, Testierfähigkeit, Unterhalt, Verjährung, Vermächtnis, Verwandte, Vollmacht, Vorausvermächtnis, Vorerbe, vorweggenommene Erbfolge, Wahlvermächtnis, Widerruf des Testaments, Wiederverheiratung, Wiederverheiratungsklausel,  Zugewinngemeinschaft, Zusatzpflichtteil.

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