RECHTSGEBIETE

VERKEHRSRECHT

Ihr gutes Recht in Lüdenscheid: Verkehrsrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dirk Löber

Sie wurden in einen Unfall verwickelt? Unser Ziel ist es, Ihnen die gesamte Schadensabwicklung abzunehmen und für eine optimale Regulierung zu sorgen. Dabei setzten wir uns tatkräftig dafür ein, dass der erlittene Sach- und Personenschaden nicht nur so schnell wie möglich, sondern auch vollständig ausgeglichen wird. Rechtsanwalt Löber kann in Verkehrsunfallsachen auf eine langjährige Berufserfahrung zurückblicken und kennt alle Tricks, mit denen die Haftpflichtversicherungen die Höhe des zu regulierenden Schadens zu mindern versuchen. Unter dem Vorwand, für eine "schnelle und unkomplizierte Hilfe" sorgen zu wollen, versuchen inzwischen viele Versicherungsgesellschaften, die Geschädigten von der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes abzuhalten. Zu diesem Zweck nehmen die Versicherungen über eine Hotline telefonisch Kontakt zu den Geschädigten auf und stellen eine unbürokratische Schadensabwicklung in Aussicht. Das hört sich im ersten Moment gut an. Egal wie angenehm die Stimme am Telefon klingen mag, dürfen Sie jedoch eines nicht vergessen: Die Versicherung ist nicht Ihr Freund, sondern Ihr Anspruchsgegner und verfolgt daher naturgemäß das Ziel, für die Regulierung des Unfalls so wenig Geld wie möglich auszugeben. Genau aus diesem Grund wollen die Versicherungen auch vermeiden, dass zur Feststellung der Höhe des Sachschadens ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger eingeschaltet wird. Dabei sind Sie ab einem Schaden von rund 1.000,- EUR berechtigt, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ebenso steht es Ihnen frei, einen Rechtsanwalt Ihres Verauens mit der Reglierung des Schadens zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten hat die Haftpflichtversicherung in voller Höhe zu übernehmen, falls der Gegner die alleinige Schuld an dem Unfall trägt. Warum also Geld verschenken? Die Einschaltung eines kompetenten Rechtsanwaltes zahlt sich im Fall eines Verkehrsunfalls immer aus und erspart Ihnen Zeit und Ärger. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken lohnt sich der Gang zum Anwalt sogar dann, wenn Sie den Unfall angeblich selbst verschuldet haben. Oft lässt sich der tatsächliche Unfallhergang mit anwaltlicher Hilfe nachweisen und eine Höherstufung bei der eigenen Haftpflichtversicherung vermeiden. Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt Rechtsanwalt Löber seine Mandanten auch in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Solche Verfahren können für die Betroffenen zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Neben einer Strafe oder Geldbuße drohen staatliche Sanktionen wie ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Derartige Zwangsmaßnahmen drohen vor allem dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, im Straßenverkehr ein Alkohol- oder Drogendelikt begangen zu haben. Zur Beurteilung der richtigen Vorgehensweise ist in solchen Fällen zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Die Akteneinsicht erlangt der Mandant nur über die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Anhand der Akte lässt sich feststellen, ob sich der erhobene Vorwurf auch tatsächlich nachweisen lässt. Oftmals scheitert dies schon daran, dass die erlangten Beweismittel (Messungen der Blutalkoholkonzentration, Zeugenaussagen u.s.w.) nicht verwertbar sind. Dies gilt insbesondere für Radarmessungen zur Geschwindigkeitsermittlung, weil die Messgeräte häufig nicht geeicht und / oder nicht ordnungsgemäß aufgebaut wurden. Die Kosten der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen werden in der Regel durch die Rechtsschutzversicherung getragen, soweit sich der Vorwurf auf eine fahrlässige Begehung der Tat konzentriert. Einige Versicherungen bieten auch bei vorsätzlicher Begehungsweise Kostenschutz an.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen des Verkehrsrechts für Sie tätig:

Abbiegen, Abfindungsvergleich, Abschleppkosten, absolute Fahruntüchtigkeit, Abzug Neu für Alt, Alkohol, Altschaden, Ampel, Augenblicksversagen, Auslandsunfall, Beifahrer, Betriebsgefahr, Blutalkohol, Blutentnahme, Blutprobe, Bremsweg, Bundeszentralregister, Bußgeldbescheid, Bußgeldkatalog, Bußgeldverfahren, Cannabis, Direktanspruch gegen die Versicherung, Drogen, Drogenscreening, Exstasy, Eigenreparatur, Eingriff in den Straßenverkehr, Entziehung der Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Fahrtenbuch, Fahrtenschreiber, Fahrverbot, Fahrzeugführer, Fahrzeughalter, Führerschein, Führerscheinentzug, Geschwindigkeitsverstoß, Gutachten, Gutachterkosten, Haaranalyse, Haftpflichtversicherung, Halter, Hauptverhandlung, Heroin, HWS-Syndrom, Idiotentest, Internet (Restwertangebote), Kaskoversicherung, Kokain, Leasingfahrzeug, Leitlinien (MPU), Lüdenscheid, LZA, medizinisch-psychologische Untersuchung, Methadon, Messprotokoll, Mietwagen, Motorrad, MPU, Nachtrunk, Nutzungsausfall, Oldtimer, Omnibus, OWiG, OWi-Verfahren, Personenschaden, Police-Pilot, PoliSacn Speed, Polizei, polizeiliche Unfallaufnahme, Quotenvorrecht, Radar, Radarfoto, Rückstufung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schwacke-Liste, Sperrfrist, Strafrecht, Strafverteidiger, THC, Trunkenheit, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfall, Unfallflucht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsunfall, Verkehrszentralregister, Verteidiger, Vollkaskoversicherung, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Wertminderung, Wildschaden, Zahlungsklage, Zeitwert, Zentralregister.

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