RECHTSGEBIETE
STRAFRECHT
Ihr gutes Recht in
Lüdenscheid: Strafrecht
Rechtsanwalt
Löber, Fachanwalt für Strafrecht, ist
seit mehr als 15 Jahren als Strafverteidiger
tätig und
kann demzufolge aus eigener Erfahrung sagen, dass das Bild vom
Strafrecht,
dass durch die Massenmedien in Form spektakulärer
Berichterstattungen skizziert wird, mit der harten
Realität
eines Strafverfahrens oft wenig zu tun hat. Vor allem die
Rolle des
Strafverteidigers wird häufig falsch dargestellt. Ein
guter Strafverteidiger ist kein "Komplize" seines Mandanten, sondern
trägt zur Erhaltung des Rechtsstaats bei,
indem er die Arbeit der Ermittlungsbehörden und Gerichte
professionell kontrolliert. Wenn
man von heute auf morgen unversehens selbst Betroffener ist, bekommt
man einen ganz anderen Blickwinkel. Für die meisten
Beschuldigten
stellt das gegen sie eingeleitete Ermittlungsverfahren eine hoch
belastende Situation dar, beginnend mit einer Ladung zur polizeilichen
Vernehmung bis hin zur Durchsuchung der Wohnung, Festnahme oder
Untersuchungshaft. Ein Strafverteidiger muss seinen Mandanten in dieser
äußerst
schwierigen Lebenslage immer hilfreich zur Seite stehen. Diese
Aufgabenstellung
erfordert neben juristischem Fachverstand sehr viel
psychologisches Einfühlungsvermögen.
Voreilige
Versprechungen (" In
zwei Tagen werden Sie aus der U-Haft entlassen ... Sie werden
auf jeden Fall freigesprochen ...") sind
dann Fehl am Platze. Wichtig ist statt dessen, schnell und
zuverlässig
eine Lösung erarbeiten und vorschlagen zu können, und
zwar in
Form einer maßgeschneiderten Strategie, die je nach Sach- und
Rechtslage von einer Verständigung mit den
Ermittlungsbehören
bis hin zum harten "Kampf" unter Ausnutzung aller prozessualen
Mittel reichen kann. Grundsätzlich gilt: Je eher ein
Strafverteidiger beauftragt wird, desto besser sind die
Verteidigungsmöglichkeiten, vor allem dann, wenn der
Beschuldigte
bis dahin selbst noch keine Angaben zur Sache gemacht hat. Eine
Einlassung des Beschuldigten sollte - wenn überhaupt -
erst abgegeben werden, nachdem das Recht zur Akteneinsicht
wahrgenommen wurde. Auf diese Weise erlangt der Strafverteidiger
Kenntnis vom konkreten Tatverdacht und verschafft sich ein
präzises Bild von der Beweislage. Nur aufgrund des so
erlangten
Wissens lässt sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen,
indem man z.B. ergänzende Beweisanträge stellt oder
die
Staatsanwaltschaft auf bestehende Beweisverwertungsverbote hinweist.
Kommt es trotz entsprechender Bemühungen im
Einzelfall doch
zu einer Hauptverhandlung, so sorgt Rechtsanwalt Löber als
leidenschaftlicher Wächter der Unschuldsvermutung für
die
Durchführung eines fairen Verfahrens. Nur wenn seinen
Mandanten die zur Last gelegte Tat ohne jeden Zweifel
nachgewiesen
werden kann, darf eine Verurteilung erfolgen. Seine universelle
Anerkennung findet die Unschuldsvermutung in Artikel 11 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: „... Jeder Mensch, der
einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist
solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem
öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine
Verteidigung nötigen
Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß
dem Gesetz nachgewiesen ist. ...“ Das
Strafverfahren ist ein schwerer Gang, der professionelle Begleitung
erfordert. Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt
Löber bereit, diesen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gehen. Dieser
Weg
ist selten der Weg des geringsten Widerstandes. Entscheidend
ist, dass am Ende des Strafverfahrens ein optimales Ergebnis erzielt
wird. Dafür
setzt
sich Rechtsanwalt Löber in jedem seiner Fälle
mit fundiertem Wissen, reichhaltiger Berufserfahrung und
größtmöglichem Engagement ein.
Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen des
Strafrechts für Sie tätig:
Affekt, Anfangsverdacht,
Angeklagter, Angeschuldigter,
Anstiftung, Beihilfe, Beschuldigter,
Beleidigung, Betrug, Betäubungsmittelstrafrecht,
Bewährung,
Bewährungshilfe, Bewährungszeit, Blutalkohol,
Blutentnahme,
Blutprobe, Bundeszentralregister,
Bußgeld, Cannabis, Diebstahl, Drogen, Drogenscreening,
Durchsuchung,
Durchsungsbeschluss, Einbruch, Entziehung der Fahrerlaubnis,
Erpressung, Exstasy, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, falsche
uneidliche
Aussage,
falsche Verdächtigung, Festnahme, Freiheitsstrafe,
Führerschein, Geldfälschung, Geldstrafe,
Gesamtstrafe,
Haaranalyse, Haft, Haftbefehl, Haftrichter,
Hausfriedensbruch, Hehlerei, Heroin, gewerbsmäßiger
Diebstahl, Hauptverhandlung,
Irrtum,
Jugendstrafrecht, Kokain, Körperverletzung,
Lüdenscheid, Meineid, Methadon,
Mittäter, Mord,
Nebentäter, Nötigung, Notwehr, Notstand,
Ordnungswidrigkeit,
Pflichtverteidiger,
Pflichtverteidigung, Raub, räuberischer Diebstahl,
räuberische Erpressung, Rücktritt vom Versuch,
Sachbeschädigung, Schadenswiedergutmachung,
Schuldfähigkeit,
schwerer Raub, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung,
Sicherungsverwahrung, Strafantrag, Strafaussetzung, Strafbefehl,
Strafrecht, Strafrichter,
Straftat,
Straftaten gegen die Umwelt, Straftäter, Strafprozess,
Strafvereitelung, Strafverteidiger,
Strafverteidigung, Strafvollstreckung, Straßenverkehr,
Tagessätze, Tateinheit, Täter,
Täterschaft, Täter-Opfer-Ausgleich,
Tatmehrheit,
Tatverdacht, Totschlag, Trunkenheit im Verkehr, üble Nachrede,
Unfall, Unfallflucht,
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unterlassungsdelikt,
Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Urteil, Verdacht,
Vergewaltigung, Vernehmung, Versuch, Verteidiger,
Vorsatz, Vorstrafe, Vortäuschen einer Straftat, Waffengesetz,
Widerstand gegen die Staatsgewalt, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht,
Zwangseinweisung, Zuhälterei.